Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.
Folgende Inhalte umfasst unsere Schulung:
Notfälle unter Einhaltung bestimmter hygienischer Schutzmaßnahmen:
Folgende Notfallszenarien werden in dieser Fortbildung besprochen:
Praktische Übungen der Ersthelfermaßnahmen: