Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim hält, befindet sich in einer schwierigen psychosozialen Konfliktlage. Sie ist verzweifelt und kann sich niemandem anvertrauen. Für schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch ist die vertrauliche Geburt ein gesetzlich geregeltes Angebot innerhalb des Spektrums anonymer Hilfs- und Beratungsangebote. Sie ermöglicht es den Frauen, medizinisch betreut zu entbinden, ohne ihre Identität zu offenbaren. Die Frau gibt sich zur Wahrung ihrer Identität ein Pseudonym. Die realen Personalien werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben sicher verschlossen hinterlegt. Die Schwangere wird unter dem Pseudonym bei der Hebamme oder in einer Klinik entbinden.
Dieser Vorgang ermöglicht dem Kind, später seine Herkunft zu erfahren – ein wichtiger Baustein für seine Entwicklung.
Zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Frauen und für die Steuerung des Verfahrens zur vertraulichen Geburt sind die Schwangerschaftsberatungsstellen. Sie begleiten und beraten die Frauen und unterliegen der Schweigepflicht. Entscheidet sich eine Frau nach einer umfassenden Beratung zu einer vertraulichen Geburt, wird mit ihr in einer Beratungsstelle der genaue Ablauf der Schwangerschaft und Geburt besprochen. Unabhängig davon kann sich eine schwangere Frau zu jedem Zeitpunkt – also auch noch unter der Geburt – für eine vertrauliche Geburt entscheiden.
Das neue Gesetz baut auch auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten, u.a. auf diejenigen, die im Rettungsdienst beschäftigt sind. Sie kommen in Situationen mit den schwangeren Frauen in Kontakt, die von Stress, Angst und Zeitnot geprägt sein können.
Der Bund trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der vertraulichen Geburt sowie der Vor- und der Nachsorge entstehen. Hierzu zählen auch die entstandenen Kosten für den Transport. Dies geschieht unabhängig vom Versichertenstatus der Schwangeren. Die Erstattung erfolgt entsprechend der Vergütung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Für die Abrechnung senden Sie eine formlose Rechnung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 50964 Köln Telefon: 0221 3673-0 www.bafza.de
Textquellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend