Erste-Hilfe-Kurse bei den
sozialen Sanitätern in Nürnberg
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Desinfektionsprotokoll für die Desinfektion von Ausbildungsmaterial in der Ersten-Hilfe (nach Lehrgang auszufüllen)
Tag der Desinfektion:
Maskennummer
Satz 1 (Erwachsene)
Satz 2 (Kinder)
Satz 3 (Adipös)
Welches Desinfektinsmittel wurde verwendet?
Perform 0,5% (40g auf 8 Liter Wasser)
Chargennummer des Desinfektionsmittels:
Konzentration
Einwirkdauer
Durchführender
Tag an dem die Masken verwendet wurden
Bezeichnung des Kurses und Örtlichkeit
Verfahrensanweisung zur Desinfektion der Gesichtsmasken für Übungsphantome in der „Ersten Hilfe“
1. Die Gesichtsmasken müssen in geschlossen Behältern aufbewahrt werden, die sicher- stellen, dass ein Öffnen erkannt wird.
2. Alle Masken aus dem Behälter und der Behälter müssen mit der gleichen Nummer / Farbe versehen werden.
3. Die Masken sind nach jedem Lehrgang durch eine Tauchdesinfektion mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren und der Behälter ist durch eine Wischdesinfektion zu reinigen.
4. Die Einwirkzeit wird durch das verwendete Desinfektionsmittel und die Konzentration vorgegeben.
5. Nach jeder Desinfektion ist dieses Protokoll in zweifacher Version auszufüllen, wobei ein Protokoll in der Gliederung verbleibt. Das andere Protokoll wird nach Gebrauch der Masken mit den anderen Lehrgangsunterlagen abgeheftet bzw. zum Landesverband geschickt (Nur bei BG Lehrgängen, die über den Landesverband angemeldet wurden).
6. Bei Lehrgängen, die nicht bei der BG abgerechnet werden, ist eine Kopie des Protokolls ausreichend und verbleibt im Verein
7. Aufbewahrungszeit der Dokumentation: 5 Jahre, beginnend mit der Nutzung der Masken.
Name des Durchführenden
Es gilt die
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